Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen

1-1 Autorisierte Tourismusbüros können im Rahmen des Gesetzes vom 22. Juli 2009 die Reservierung und den Verkauf aller Arten von Dienstleistungen, Freizeitaktivitäten und den Empfang von allgemeinem Interesse in ihrem Interventionsbereich sicherstellen. Sie erleichtern es der Öffentlichkeit, indem sie ihnen eine Auswahl an Dienstleistungen anbieten.

1-2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ab dem 23 und gelten, sofern nicht anders vereinbart.

1-3 Für das Angebot und die Erbringung von Dienstleistungen gelten gemäß identischen Bedingungen zu diesen Allgemeinen Bedingungen auch die besonderen Bedingungen der Partner, die in der Beschreibung der Dienstleistungen und auf der Buchungsbestätigung angegeben sind. Der Akt des Kaufs und/oder der Reservierung bedeutet die Annahme der besonderen Bedingungen der Partner.

Artikel 2 – Zustandekommen des Vertrages

2-1 Es wird daran erinnert, dass jede Bestellung einer oder mehrerer der vom Fremdenverkehrsamt angebotenen Dienstleistungen die uneingeschränkte oder vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden voraussetzt.

2-2 Reservierung

2-2-1 Alle Reservierungen sind fest und endgültig, mit Ausnahme der Ausübung des Widerrufsrechts gemäß Artikel 2-4 oder der Stornierung gemäß den Bedingungen gemäß Artikel 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2-2-2 Die Reservierung wird fest und endgültig mit der Rücksendung des vom Kunden unterzeichneten und genehmigten Kaufvertrags, der zwingend mit der Zahlung einer Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags der Aufenthaltsdatei einschließlich etwaiger Verwaltungskosten einhergeht.

2-3 Schriftliche Bestätigung

Das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ verpflichtet sich, dem Kunden spätestens vor Beginn der bestellten Leistungen den Inhalt der bestellten Leistungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich auf elektronischem Wege oder andernfalls schriftlich auf Papier zu bestätigen Verkauf und die Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts, von denen er profitiert.

2-4 Keine Widerrufsfrist

Gemäß Artikel L.221-28 12° des Verbrauchergesetzbuchs kann das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungs-, Beförderungs-, Mietwagen-, Catering- oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Ort erbracht werden müssen Datum oder Zeitraum.

Artikel 3 - Preis

3-1 Die Preise werden in Euro angezeigt, inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzliche lokale Steuern, die vor Ort zu zahlen sind, können von den örtlichen Behörden erhoben werden (Kurtaxe usw.) und gehen zu Lasten des Kunden.

Das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ behält sich das Recht vor, den Preis seiner Dienstleistungen jederzeit und in Absprache mit dem Dienstleister zu ändern.

3-2 Regeln

Bei Reservierungen von Unterkünften, Tickets, Produkten, touristischen Dienstleistungen und Paketen erfolgt die Zahlung für die bestellten Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Buchung per Scheck oder Banküberweisung, ausgenommen die Kurtaxe, die zum Zeitpunkt der Buchung direkt an den Dienstleister zu zahlen ist. An- oder Abreise, je nach den Bedingungen der Einrichtung.

3-3 Zahlung des Restbetrags

Der Kunde muss dem Reservierungsservice den Restbetrag der vereinbarten Leistung und den Restbetrag 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts zahlen, vorbehaltlich des Artikels R.211-6,10 des Tourismusgesetzes. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde, der den Restbetrag zum vereinbarten Termin nicht bezahlt hat, seinen Aufenthalt storniert hat. Daher wird der Dienst erneut zum Verkauf angeboten, und es erfolgt keine Rückerstattung. Für jede Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts ist der Gesamtbetrag des Aufenthalts bei der Reservierung zu entrichten.

Artikel 4 – Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

4-1 Die Dauer jeder Dienstleistung ist diejenige, die vom Fremdenverkehrsamt, in der Touristendokumentation oder auf der Website angegeben ist. Der Kunde hat in keinem Fall einen Anspruch auf Verbleib in den Räumlichkeiten nach Beendigung der Leistung. Für die ordnungsgemäße Erbringung bestimmter Leistungen muss der Kunde am angegebenen Tag zu den genannten Zeiten erscheinen oder sich direkt an den Leistungserbringer wenden.

4-2 Der Kunde hat sich am angegebenen Tag zu den im Vertrag genannten Zeiten einzufinden. Bei verspäteter oder verspäteter Anreise oder kurzfristiger Verhinderung hat der Kunde den Leistungsträger zu benachrichtigen, dessen Adresse und Telefonnummer auf dem Umtauschschein oder dem Beschreibungsblatt angegeben sind. Aufgrund dieser Verzögerung nicht in Anspruch genommene Leistungen bleiben fällig und können nicht erstattet werden.

Im Falle einer Unterkunftsreservierung wird dem Kunden dringend empfohlen, dem Leistungsträger seine Ankunftszeit direkt mitzuteilen. Der Kunde muss sich auf die Öffnungszeiten der reservierten Einrichtung beziehen. Der Kunde muss die Zimmer spätestens am Ende des Morgens gemäß dem von der Einrichtung bereitgestellten Zeitplan räumen. ERINNERUNG: Einige Einrichtungen haben keinen Nachtempfang, bitte treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen.

4-3 Tauschgutscheine

Nach Erhalt des Restbetrags sendet der Reservierungsservice dem Kunden einen Umtauschgutschein zu, den dieser bei der Ankunft dem Leistungsträger zu übergeben hat.

Artikel 5 – Ergänzungen und Änderungen durch den Kunden

5-1 Alle Leistungen, die nicht im Paket enthalten sind, müssen vor Ort bezahlt werden. Der Kunde kann ohne vorherige Zustimmung des Fremdenverkehrsamtes den Ablauf seines Aufenthalts nicht ändern. Die Kosten für nicht akzeptierte Änderungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Nicht genutzte Gutscheine werden nicht erstattet.

5-2 Der Vertrag wird für eine bestimmte Kapazität von Personen geschlossen. Übersteigt die Teilnehmerzahl die Kapazität der Unterkunft, kann der Leistungsträger weitere Kunden ablehnen. Jede Änderung oder Beendigung des Vertrages wird auf Initiative des Kunden in Betracht gezogen.

Artikel 6 – Auftragserteilung durch den Kunden

Der Kunde kann seinen Vertrag auf einen Zessionar übertragen, der die gleichen Voraussetzungen wie er erfüllt, um von der Dienstleistung zu profitieren. In diesem Fall muss der Kunde das Tourismusbüro „Châteauroux Berry Tourisme“ spätestens 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung per Einschreiben mit Rückschein über seine Entscheidung informieren. Die Vertragsübernahme muss zum Selbstkostenpreis erfolgen. Der Zessionar und der Zessionar haften gegenüber dem Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie aller durch diese Abtretung verursachten zusätzlichen Kosten. Nach Ablauf der 7-Tage-Frist ist der Vertrag nicht mehr übertragbar.

Artikel 7 – Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteils durch das Fremdenverkehrsamt

Wenn das Fremdenverkehrsamt vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragsbestandteile vorzunehmen, kann der Kunde unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des erlittenen Schadens und nach entsprechender Information Anspruch darauf geltend machen vom Fremdenverkehrsamt auf irgendeine Weise:

  • oder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen.
  • oder die vom Fremdenverkehrsamt vorgeschlagene Änderung oder den Ersatz von Dienstleistungen akzeptieren, wobei dann eine Vertragsänderung mit Angabe der vorgenommenen Änderungen von den Parteien unterzeichnet wird. Ist die Ersatzleistung günstiger als die bestellte Leistung, wird die Überzahlung vor Beginn der Leistung an den Kunden zurückerstattet.

Artikel 8 – Stornierung durch den Kunden

8-1 Jede vollständige oder teilweise Stornierung muss dem Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden.

8-2 Für jede Stornierung durch den Kunden wird der vom Fremdenverkehrsamt "Châteauroux Berry Tourisme" einbehaltene Betrag wie folgt sein:

  • Ab 30 Tage bis 21 Tage vor Leistungsbeginn = 25 %
  • Ab 20 Tage bis 8 Tage vor Leistungsbeginn = 50 %
  • Ab 7 Tage bis 2 Tage vor Leistungsbeginn = 75 %
  • Weniger als 2 Tage vor Leistungsbeginn = 90 %
  • Der Tag der Leistung = 100 %

Artikel 9 – Stornierung durch das Fremdenverkehrsamt Chateauroux Beerentourismus 

Wenn das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ die Dienstleistung vor Beginn der Dienstleistung storniert, muss es den Kunden per Einschreiben mit Rückschein informieren. Dem Kunden werden die gezahlten Beträge, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz, unverzüglich und ohne Vertragsstrafe erstattet.

Der Kunde erhält außerdem eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die ihm entstanden wäre, wenn die Stornierung von ihm zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre.

Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Ziel getroffen wurde, dass der Kunde eine vom Tourismusverband angebotene Ersatzleistung annimmt.

9-1 Sonderbestimmungen für bestimmte Arten von Dienstleistungen, die eine Mindestteilnehmerzahl erfordern

Die unzureichende Teilnehmerzahl kann für bestimmte Arten von Dienstleistungen ein triftiger Grund für die Stornierung sein. In diesem Fall erstattet das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ alle entsprechenden gezahlten Beträge zurück. Das Tourismusbüro muss die Teilnehmer mindestens 21 Tage vor Abreise informieren.

Artikel 10 - Haftung

10-1 Das Tourismusbüro, das einem Kunden Dienstleistungen anbietet, ist der einzige Gesprächspartner dieses Kunden und haftet ihm gegenüber für die Erbringung der bestellten Dienstleistungen und die sich aus diesen Verkaufsbedingungen ergebenden Verpflichtungen.

10-2 Die Programme des Fremdenverkehrsbüros „Châteauroux Berry Tourisme“ hängen von den Tagen und Öffnungszeiten der verschiedenen Denkmäler, Museen und Einrichtungen ab. Im Falle einer unvorhergesehenen Schließung kann das Tourismusbüro unter keinen Umständen für die Nichtdurchführung eines Programms verantwortlich gemacht werden, das nicht auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen ist.

10-3 Das Fremdenverkehrsamt kann nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der bestellten Dienstleistungen oder die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Verpflichtungen bei Vorliegen zufälliger Ereignisse, Fälle höherer Gewalt , Schlechtleistung oder Verschulden des Kunden oder unvorhersehbare und unüberwindbare Tatsachen Dritter, die nichts mit der Leistungserbringung zu tun haben.

10-4 Unter keinen Umständen kann das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder für andere als touristische Zwecke haftbar gemacht werden.

Artikel 11 – Unterbrechung des Aufenthalts

Bei Unterbrechung des Aufenthaltes durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 12 - Höhere Gewalt

12-1 Höhere Gewalt ist jedes Ereignis außerhalb der Parteien, das sowohl unvorhersehbar als auch unüberwindbar ist und das entweder den Kunden oder die Reisenden oder die Agentur oder die an der Durchführung der Reise beteiligten Leistungsträger an der Erbringung einer oder mehrerer Leistungen hindert alle oder einen Teil der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Streiks bei Transportmitteln, Demonstrationen, Hotelpersonal, klimatischen Bedingungen (schlechtes Wetter, Stürme usw.), hydrologischen Bedingungen (Überschwemmungen, Überschwemmungen usw.), Betriebsschließungen und geografischen Bedingungen Bedingungen.

12-2 Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt setzt die hiervon betroffenen Verpflichtungen aus und befreit die Partei, die die betroffene Verpflichtung hätte erfüllen müssen, von jeglicher Haftung. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Reservierungen im Falle höherer Gewalt zu stornieren und das Datum zu ändern. Wenn der Dienstleister verpflichtet ist, die Dienstleistung zu stornieren, bevor der Kunde mit der Aktivität beginnen konnte, wird ihm eine Verschiebung der Aktivität angeboten.

Artikel 13 – Versicherung – Garantien

Das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“ hat eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung bei GROUPAMA CENTRE-ATLANTIQUE, 2 avenue de Limoges, 79044 Niort Cedex 9 und eine finanzielle Garantie bei GROUPAMA ASSURANCE-CREDIT, 8-10 rue d'Astorg, 75008 abgeschlossen Paris, um die Folgen der Berufshaftpflicht abzudecken, die ihr in ihrer Eigenschaft als lokale Tourismusorganisation entstehen könnten, die zur Vermarktung von Produkten berechtigt ist.

Name der Struktur: Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourismus“

Rechtsstellung : Öffentliche Einrichtung gewerblicher und kommerzieller Art

SIREN-Nummer: 818 064 131

Registrationsnummer : IM036160001

Siège social: Rathaus – CS 80509 – 36012 Châteauroux

Artikel 14 – Streitigkeiten / Beschwerden

14-1 Jede Beschwerde bezüglich einer Dienstleistung muss per Einschreiben mit Rückschein so bald wie möglich nach dem Datum der Leistungserbringung an das Fremdenverkehrsbüro an folgende Adresse gesendet werden: Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“, 1 place de la Gare, 36000 Châteauroux.

Andernfalls wird keine Reklamation vom Tourismusbüro akzeptiert.

14-2 Im Falle einer Beschwerde verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt „Châteauroux Berry Tourisme“, alles zu tun, um eine gütliche Einigung zur Beilegung des Streits zu finden.

14-3 Im Streitfall unterliegen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen französischem Recht. Alle Streitigkeiten in Bezug auf ihre Auslegung und/oder Ausführung unterliegen den französischen Gerichten.

Artikel R211-3

Vorbehaltlich der in den Absätzen 211 und 7 von Artikel L. XNUMX-XNUMX vorgesehenen Ausnahmen müssen für jedes Angebot und jeden Verkauf von Reise- oder Urlaubsdienstleistungen geeignete Dokumente vorgelegt werden, die den in diesem Abschnitt definierten Regeln entsprechen.

Im Falle des Verkaufs von Flugtickets oder Tickets für Linienflüge, die nicht von mit dieser Beförderung verbundenen Dienstleistungen begleitet werden, liefert der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Passagiertickets für die gesamte Reise, die vom Beförderer oder unter seiner Verantwortung ausgestellt wurden . Bei Beförderung auf Abruf sind Name und Anschrift des Beförderers anzugeben, in dessen Auftrag die Fahrkarten ausgestellt werden.

Die getrennte Rechnungsstellung der verschiedenen Elemente desselben Pauschalangebots entbindet den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die ihm durch die gesetzlichen Bestimmungen dieses Abschnitts auferlegt werden.

Artikel R211-3-1

Der Austausch vorvertraglicher Informationen oder die Bereitstellung von Vertragsbedingungen erfolgt schriftlich. Sie können unter den in den Artikeln 1369-1 bis 1369-11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Gültigkeits- und Ausübungsbedingungen elektronisch erfolgen. Es werden der Name oder Firmenname und die Anschrift des Verkäufers sowie die Angabe seiner Eintragung in das in Artikel L. 141-3 a vorgesehene Register oder gegebenenfalls Name, Anschrift und Angabe der Eintragung des Verkäufers genannt Föderation oder Gewerkschaft im Sinne des zweiten Absatzes von Artikel R. 211-2.

Artikel R211-4

Vor Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über die Preise, Termine und andere Bestandteile der während der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Dienstleistungen mitteilen, wie z.

1. Bestimmungsort, Mittel, Merkmale und Kategorien des verwendeten Transportmittels;

2° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Einstufung entsprechend den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;

3° Die angebotenen Catering-Dienstleistungen;

4° die Streckenbeschreibung im Falle einer Rundstrecke;

5° Die von Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erledigenden verwaltungs- und gesundheitspolizeilichen Formalitäten insbesondere bei Grenzübertritten sowie deren Fristen;

6° Besuche, Ausflüge und andere Dienstleistungen, die im Paket enthalten oder möglicherweise gegen Aufpreis verfügbar sind;

7° Die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, sowie, falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, die Frist für die Benachrichtigung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung die Reise oder der Aufenthalt; dieses Datum kann nicht weniger als einundzwanzig Tage vor der Abreise festgelegt werden;

8° Der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu leistende Betrag oder Prozentsatz des Preises sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;

9° die im Vertrag vorgesehenen Preisanpassungsverfahren gemäß Artikel R. 211-8;

10° Vertragliche Stornobedingungen;

11° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 definierten Stornierungsbedingungen;

12. Informationen über den optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags, der die Folgen bestimmter Annullierungsfälle abdeckt, oder eines Assistance-Vertrags, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, insbesondere die Kosten der Rückführung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit;

13. Wenn der Vertrag Luftverkehrsleistungen umfasst, die in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehenen Informationen für jedes Flugsegment.

Artikel R211-5

Die dem Verbraucher gegebenen Vorabinformationen sind für den Verkäufer bindend, es sei denn, der Verkäufer hat sich darin ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem ​​Umfang diese Änderung auftreten kann und an welchen Elementen.

In jedem Fall müssen die an den Vorabinformationen vorgenommenen Änderungen dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

Artikel R211-6

Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag bedarf der Schriftform, in zweifacher Ausfertigung, von denen eine dem Käufer ausgehändigt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Beim elektronischen Vertragsabschluss gelten die Artikel 1369-1 bis 1369-11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Vertrag muss folgende Klauseln enthalten:

1° Name und Anschrift des Verkäufers, seines Bürgen und seines Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters;

2° das Reiseziel oder die Reiseziele der Reise und im Falle eines geteilten Aufenthalts die verschiedenen Zeiträume und deren Daten;

3° die verwendeten Transportmittel, -eigenschaften und -kategorien, Abfahrts- und Rückkehrdaten und -orte;

4° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale und ihre touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;

5° Die angebotenen Catering-Dienstleistungen;

6° die Reiseroute im Falle einer Rundreise;

7° Besuche, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;

8° Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Dienstleistungen sowie der Hinweis auf eine mögliche Änderung dieser Rechnungsstellung gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 211-8;

9. Gegebenenfalls Angabe der Gebühren oder Steuern für bestimmte Dienstleistungen wie Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen, Touristensteuern, wenn sie nicht im Preis der erbrachten Dienstleistung(en) enthalten sind;

10. Zeitplan und Zahlungsbedingungen des Preises; die letzte Zahlung des Käufers darf nicht weniger als 30 % des Reise- oder Aufenthaltspreises betragen und muss bei Übergabe der Reise- oder Aufenthaltsunterlagen erfolgen;

11° Die vom Käufer verlangten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen;

12° Die Bedingungen, unter denen der Käufer den Verkäufer mit einer Beschwerde wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags befassen kann, eine Beschwerde, die so schnell wie möglich und auf jedem Weg, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht, gesendet werden muss dem Verkäufer und gegebenenfalls dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Leistungsträger schriftlich gemeldet;

13° Die Frist für die Benachrichtigung des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer für den Fall, dass die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist, gemäß den Bestimmungen von 7 ° Artikel R. 211-4;

14° Vertragliche Stornobedingungen;

15° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 vorgesehenen Stornierungsbedingungen;

16° Einzelheiten zu den gedeckten Risiken und der Höhe der Garantien im Rahmen des Versicherungsvertrags, der die Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers abdeckt;

17° Angaben zum Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle durch den Käufer abdeckt (Police-Nummer und Name des Versicherers) sowie Angaben zum Assistance-Vertrag, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, insbesondere die Rückführungskosten in diesem Fall von Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument vorlegen, in dem zumindest die abgedeckten und die ausgeschlossenen Risiken angegeben sind;

18° Die Frist für die Unterrichtung des Verkäufers im Falle einer Abtretung des Vertrages durch den Käufer;

19° Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:

a) Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder, falls dies nicht möglich ist, Namen, Adressen und Telefonnummern lokaler Organisationen, die dem Verbraucher im Falle von Schwierigkeiten helfen können, oder andernfalls die Telefonnummer für dringende Fälle Kontakt mit dem Verkäufer;

b) bei Reisen und Aufenthalten Minderjähriger im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder der für den Aufenthalt zuständigen Person vor Ort ermöglichen;

20° Die Klausel zur straflosen Kündigung und Erstattung der vom Käufer gezahlten Beträge im Falle der Nichteinhaltung der Informationspflicht gemäß 13° von Artikel R. 211-4;

21° Die Verpflichtung, dem Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen.

Artikel R211-7

Der Käufer kann seinen Vertrag auf einen Erwerber übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange dieser Vertrag keine Wirkung entfaltet hat.

Sofern nicht für den Übergeber günstiger vereinbart, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer seine Entscheidung auf einem Weg mitzuteilen, der ihm eine Empfangsbestätigung spätestens sieben Tage vor Reiseantritt ermöglicht. Im Falle einer Kreuzfahrt verlängert sich diese Frist auf fünfzehn Tage. Diese Abtretung bedarf unter keinen Umständen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

Artikel R211-8

Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit der Preisänderung innerhalb der in Artikel L. 211-12 vorgesehenen Grenzen enthält, müssen die genauen Methoden zur Berechnung von Preisänderungen, sowohl nach oben als auch nach unten, und insbesondere die Höhe der Transportkosten und angegeben werden verbundene Steuern, die Währung oder Währungen, die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, der Teil des Preises, für den die Änderung gilt, der Kurs der Währung oder Währungen, die als Referenz bei der Festlegung des Preises verwendet werden, der in der angezeigt wird Vertrag.

Artikel R211-9

Wenn sich der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen sieht, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragsbestandteile vorzunehmen, wie z. B. eine erhebliche Preiserhöhung, und wenn er die in Artikel 13° genannte Informationspflicht missachtet R. 211-4 kann der Käufer, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des erlittenen Schadens, und nachdem er vom Verkäufer auf irgendeine Weise informiert wurde, die es ermöglicht, eine Empfangsbestätigung zu erhalten:

  • entweder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen;
  • entweder die Änderung oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise akzeptieren; ein Nachtrag zum Vertrag, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind, wird dann von den Parteien unterzeichnet; eventuelle Preisnachlässe werden von allen noch fälligen Beträgen des Käufers abgezogen, und wenn die bereits geleistete Zahlung des Käufers den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss ihm die Überzahlung vor dem Datum seiner Abreise zurückerstattet werden.

Artikel R211-10

In dem in Artikel L. 211-14 vorgesehenen Fall, wenn der Verkäufer die Reise oder den Aufenthalt vor der Abreise des Käufers storniert, muss er den Käufer auf jede Weise informieren, die es ihm ermöglicht, eine Empfangsbestätigung zu erhalten; der Käufer erhält vom Verkäufer ohne Rückgriff auf Schadensersatz die unverzügliche Erstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe; Der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die er zu tragen hätte, wenn die Stornierung von ihm zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre.

Die Bestimmungen dieses Artikels stehen in keiner Weise dem Abschluss einer gütlichen Vereinbarung entgegen, deren Gegenstand die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Reise oder eines alternativen Aufenthalts durch den Käufer ist.

Artikel R211-11

Wenn der Verkäufer nach Abreise des Käufers einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen, der einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer honorierten Preises ausmacht, nicht erbringen kann, muss der Verkäufer unverzüglich und unbeschadet der folgenden Maßnahmen ergreifen Entschädigung für erlittenen Schaden:

- oder Dienstleistungen anbieten, die die erbrachten Dienstleistungen ersetzen, indem möglicherweise ein zusätzlicher Preis unterstützt wird, und wenn die vom Käufer akzeptierten Dienstleistungen von minderer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm bei seiner Rückgabe die Preisdifferenz erstatten;

- oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen verweigert wird, dem Käufer ohne zusätzliche Kosten Transporttickets zur Verfügung stellt, um seine Rückkehr unter Bedingungen zu gewährleisten, die dem Abfahrtsort gleichgestellt werden können oder an einen anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten im Falle der Nichteinhaltung der in Artikel 13° von Artikel R. 211-4 vorgesehenen Verpflichtung

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