Sie haben eine Touristenunterkunft und möchten diese gerne vermieten? In unseren speziellen FAQ finden Sie Informationen zu allen erforderlichen Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Kurtaxe.

Was sollte ich tun, bevor ich mit der Vermietung meiner Touristenunterkunft beginne?

Sie müssen eine durchführen vorherige Anmeldung im Rathaus. Diese Formalität ist zwingend erforderlich, andernfalls droht Ihnen ein Bußgeld von 450 Euro.

Für Unterkünfte in den Gemeinden von Châteauroux, Ardenten, Arthon, Quitten, Danke, Etrechet, Maron, Montierchaume et Saint-MaurDie Erklärung muss direkt online auf der Website erfolgen DeclaLoc. Für die anderen Gemeinden der Agglomeration wenden Sie sich zum Ausfüllen bitte direkt an Ihr Rathaus Hirsch 14004*04.

Sobald diese Erklärung ausgefüllt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich. auf der speziellen Website zur Erhebung der Kurtaxe für Châteauroux und seine Agglomeration.

Was ist die Kurtaxe?

La Kurtaxe ist eine obligatorische Steuer, die pro Person und Nacht für jeden Aufenthalt in Touristenunterkünften zu zahlen ist. Seine Menge variiert:

  • abhängig von der Art der Unterkunft (Hotel, möblierte Unterkunft, Camping, etc.)
  • abhängig davon, ob die Einrichtung klassifiziert ist oder nicht.

Der so eingezogene Betrag wird dann an die Gemeinde überwiesen, in der sich der betreffende Beherbergungsbetrieb befindet.

Wofür wird die Kurtaxe verwendet?

Die Einnahmen aus der Kurtaxe ermöglichen den Kommunen, über zusätzliche Ressourcen zur Entwicklung des touristischen Angebots in ihrem Gebiet zu verfügen.

Wer erhebt die Kurtaxe?

Das Tourismusbüro Chateauroux-Beere Tourismus, seit 2016 als EPIC gegründet, vereinnahmt gemäß Artikel L. 133-7 des Tourismusgesetzes die Einnahmen aus der Kurtaxe, die von den in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Gemeinden erhoben wird.

Wer muss die Kurtaxe bezahlen?

Die Kurtaxe ist vom Urlauber zu entrichten, der in einer der folgenden Unterkünfte übernachtet:

  • Palast,
  • Touristenhotel,
  • Tourismusresidenz,
  • Touristenunterkunft oder Ferienvermietung zwischen Einzelpersonen (einschließlich Gastfamilien),
  • Bett und Frühstück,
  • Feriendorf,
  • Unterkünfte im Freien (Camping, Caravaning, Wohnmobilstellplätze und Touristenparkplätze),
  • Yachthafen.

Einige Personen sind jedoch von der Zahlung der Kurtaxe befreit, nämlich:

  • Minderjährige,
  • Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, der in der Gemeinde beschäftigt ist, in der sich die Unterkunft befindet,
  • Menschen, die von Notunterkünften oder vorübergehenden Unterbringungen profitieren.

Wie erfolgt die Zahlung der Kurtaxe?

Die Kurtaxe wird vom Urlauber bezahlt, zusätzlich zum Übernachtungspreis, an den Vermieter, Hotelier oder Eigentümer (oder an den Fachmann, der im Namen des Vermieters, Hoteliers oder Eigentümers den Internet-Reservierungsdienst erbringt). Diese zahlt es dann an die Gemeinde zurück. Auf der dem Kunden ausgehändigten Rechnung muss der Betrag der zum Übernachtungspreis hinzugerechneten Steuer deutlich ausgewiesen sein.

Wie muss ich als Gastgeber die Kurtaxe angeben?

Die Deklaration der Kurtaxe unterscheidet sich je nachdem, ob:

  • Sie vermieten Ihre Unterkunft direkt,
  • Sie mieten Ihre Unterkunft eine digitale Plattform (Booking, AirBnb, Abritel usw.).

Wenn Sie Ihre mieten Live-Hosting Sie müssen die Kurtaxe zu Beginn eines jeden Monats für den vergangenen Monat bei der Verwaltung anmelden. Diese Erklärung erfolgt über die spezielle Website. Es wird automatisch eine Rechnung mit Ihren Angaben zur Kurtaxe erstellt.

Wenn Sie mieten deine Unterbringung eine digitale PlattformDie Deklaration der Tagessteuer erfolgt direkt durch die jeweilige Plattform. Sie müssen daher auf Ihrer Seite keine Schritte unternehmen.

 

Kurtaxensätze pro Nacht und pro Person in Châteauroux Métropole
UnterkunftskategorienBis 31Ab 01
Paläste1,60 €1,75 €
5-Sterne-Touristenhotels, 5-Sterne-Touristenresidenzen und möblierte 5-Sterne-Touristenunterkünfte1,35 €1,50 €
4-Sterne-Touristenhotels, 4-Sterne-Touristenresidenzen, 4-Sterne-Touristenunterkünfte1,10 €1,20 €
3-Sterne-Touristenhotels, 3-Sterne-Touristenresidenzen, 3-Sterne-Touristenunterkünfte0,85 €0,95 €
2-Sterne-Touristenhotels, 2-Sterne-Touristenresidenzen, 2-Sterne-möblierte Touristenunterkünfte, 4- und 5-Sterne-Feriendörfer0,65 €0,70 €
1-Stern-Touristenhotels, 1-Stern-Ferienresidenzen, 1-Stern-möblierte Touristenunterkünfte, 1-, 2- und 3-Sterne-Feriendörfer, Bed & Breakfasts, Gruppenherbergen0,50 €0,55 €
Camping- und Wohnwagenplätze mit 3, 4 und 5 Sternen sowie alle anderen Unterkünfte im Freien mit gleichwertigen Eigenschaften, Stellplätze in Wohnmobilstellplätzen und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum0,35 €0,40 €
Campingplätze und Caravaning-Stellplätze der Klassifizierung 1 und 2 Sterne sowie alle anderen Unterkünfte im Freien mit gleichwertigen Eigenschaften, Yachthäfen0,20 €0,20 €
Unterkunft, die noch nicht klassifiziert wurde oder nicht klassifiziert wurde (Prozentsatz, der auf den Übernachtungsbetrag ohne Steuern anzuwenden ist)4%5%

Dein Kontakt

Für weitere Informationen zur Kurtaxe wenden Sie sich bitte an Sébastien unter +02 54 34 10 oder per E-Mail an [E-Mail geschützt]

Weitere Informationen finden Sie auch auf der dedizierte Website.

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